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Neuigkeiten rund um unsere Kanzlei.
An dieser Stelle informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um unsere Kanzlei. So erhalten Sie hier beispielsweise Informationen zu praktischen Arbeitshilfen und Materialien. Daneben halten wir Sie jeden Monat mit Aktuellem aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht auf dem Laufenden.
Mandanteninformation | "Alles wird klar." Ausgabe April 2025
Wir freuen uns, Ihnen heute erstmals unsere neue Mandanteninformation Alles wird klar. bereitstellen zu dürfen.
Christian Gutgsell, Steuerberater
Alles wird klar.
Alles wird neu? Nein – Alles wird klar.
Christian Gutgsell, Steuerberater
Informationen zum Jahreswechsel 2024/2025
Das Wichtigste zum Jahreswechsel aus dem Steuerrecht
Christian Gutgsell, Steuerberater
Geschenke an Dritte jetzt 50 €
Änderung durch das Wachstumschancengesetz ab 1. Januar 2024
Christoph Ohlemacher, Steuerberater
Prüfungspflicht: Größenklassen des HGB werden angehoben
Das Bundeskabinett hat am 17.01.2024 den nächsen Schritt zur Anhebung der Größenklassen des HGB beschlossen. Die abschließende Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf ist wohl für den 22.03.2024 vorgesehen.
Christoph Ohlemacher, Steuerberater
Auslaufen der ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die zum 1. Juli 2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft am 31. Dezember 2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 ist auf diese Umsätze wieder der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.
Christoph Ohlemacher, Steuerberater
LKA warnt vor neuer E-Mail-Betrugsmasche bei Gehaltsüberweisungen
Das LKA warnt vor einer neuen Betrugsmasche, dem sog. Payroll-Scam. Hierbei informieren sich die Betrüger im Vorfeld genau über ein Unternehmen im Internet und bitten unter dem Namen eines real existierenden Mitarbeitenden um Änderung der Bankverbindung für die Gehaltszahlung.
Kilian Meyer, Steuerberater
Privates Veräußerungsgeschäft – tageweise Vermietung von Räumen steuerschädlich
Wer vor Ablauf der zehnjährigen Haltefrist sein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Haus veräußert und in den zurückliegenden Jahren beispielsweise airbnb-Gäste untergebracht hatte, wird mit einer teilweisen Besteuerung seines Veräußerungsgewinns rechnen müssen.
Christoph Ohlemacher, Steuerberater
Erstattung von Parkgebühren führt zu Arbeitslohn
FG Niedersachsen bestätigt bisherige Verwaltungsmeinung
Christoph Ohlemacher, Steuerberater