Grundsteuererklärungen: Fristverlängerung bis 31. Januar 2023
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig verlängert. Statt Ende Oktober 2022 wird sie jetzt Ende Januar 2023 fällig.
Christoph Ohlemacher, StB
Grund für die Fristverlängerung sei unter anderem die Entlastung der Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberater/innen. Bund und Länder haben außerdem befürchtet, dass die Finanzämter mit unzähligen Fristverlängerungsanträgen überflutet werden könnten. Denn drei Wochen vor Fristende sind gerade mal 20 Prozent der Grundsteuererklärungen an die Finanzämter übermittelt worden.
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