Grundsteuererklärungen: Fristverlängerung bis 31. Januar 2023

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig verlängert. Statt Ende Oktober 2022 wird sie jetzt Ende Januar 2023 fällig.

Christoph Ohlemacher, StB

Grund für die Fristverlängerung sei unter anderem die Entlastung der Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberater/innen. Bund und Länder haben außerdem befürchtet, dass die Finanzämter mit unzähligen Fristverlängerungsanträgen überflutet werden könnten. Denn drei Wochen vor Fristende sind gerade mal 20 Prozent der Grundsteuererklärungen an die Finanzämter übermittelt worden.

Kontakt

mtr Markgräfler Treuhand & Revision GmbH

  • Logo

    Gewerbepark Breisgau
    Max-Immelmann-Allee 17
    79427 Eschbach

  • Logo
    +49 (0)7634 69400-0

So finden Sie uns.

Aus der Region für die Region – und darüber hinaus: Unser Sitz im Gewerbepark Breisgau in Eschbach ermöglicht es uns, unsere Mandanten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz direkt und schnell zu erreichen.

Sie werden nach Click auf Google Maps weitergeleitet.